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Abituraufgaben verschiedener Bundesländern

Einige Bundesländer helfen ihren angehenden Abiturienten, indem Sie die Prüfungsaufgaben der vergangenen Jahre im Netz veröffentlichen. Das Land Hessen gehört leider nicht dazu (siehe dazu die Artikelserie beim Bildungswirt). Das hessische Bildungsministerium behauptet, sie könne die Aufgaben nicht veröffentlichen, da Sie dazu nicht alle nötigen Rechte habe. Dass diese rechtliche Auffassung nicht von allen Bundesländern geteilt wird, zeigt folgende Tabelle

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Alte Abiturklausuren, wer veröffentlicht diese noch.

Ich halte seit 2007 (zu diesem Zeitpunkt wird in Hessen ein Zentralabitur geschrieben) verschiedene abiturvorbereitende Kurse in Mathematik. Für meine allerersten Kurs konnte ich

  • beim hessischen Kultusministerium Beispielklausuren anschauen
  • Abiklausuren in Mathematik von anderen Bundsländern bei offiziellen Seiten herunterladen

Vergleiche ich die Situation damals mit heute, so fällt   auf:

  • das hessische Kultusministerium veröffentlicht heute gar keine Abschlussprüfungen mehr
    • das hessische Kultusministerium hat sogar die ehemals öffenlichen Probeklausuren vom Netz genommen!
      • es wurde bereits beim erstmaligen Veröffentlichen der Probeklausuren Wert darauf  gelegt, daß diese später auch wieder unproblematisch aus dem Internet entfernt werden können. Im Webarchiv beispielsweise findet man zwar die Verweise zu den damaligen Probeklausuren, nicht aber die  Probeklausuren selbst. Es wurde im Jahre 2006/2007 bewusst eine Indizierung durch das Webarchiv verhindert, wie hier leicht ersichtlich ist
  • andere  Bundesländern ist veröffentlichen durchaus ihre alten Prüfungsaufgaben:
    • die Hamburger beispielsweise veröffentlichen Ihre alten Abituraufgaben durchaus noch, diese sind Teil von sogenannten Probeaufgaben (hier beispielsweise die Mathematikaufgaben)
    • Auch andere Bundeslände (welches Bundesland  was veröffentlicht, veröffentliche ich in einer Tabelle in den nächsten Tagen)  verzichten seit neuestem ebenfalls auf die Veröffentlichung neuer Abituraufgaben
    • Lobenswert ist in dieser Hinsicht auch das Bayrische Kultusministerium, welches zumindest in Mathe und Physik weiterhin alle älteren Abiaufgaben veröffentlicht und bereithält
  • Wiederum andere Bundesländer (Beispielsweise Niedersachsen) veröffentlichen grundsätzlich ihre alten Abituraufgaben nicht..

Welche Bundesländer ihre Mathematikklausuren freigeben, erfährt man am besten bei Thomas Unkelbach. Ich selbst will in den nächsten Tagen eine Tabelle mit Verweisen zu den “offiziellen Aufgaben” der jeweiligen Bundesländer anlegen.

Natürlich kann man als Interessierter auch in Hessen an die jeweils aktuellen Klausuren des Vergangenen Jahres herankommen, man braucht sich nur das Büchlein aus dem  des Stark Verlages erwerben.  Das kostet aber Geld, ist unsozial und hat auch andere Seiteneffekte:

In den Bundesländern, in den die Abiaufgaben frei erhältlich sind, existiereren im Internet nicht nur die Aufgabenstellungen der jeweiligen Kultusministerien, sondern auch

Das ganze wäre auch noch ausbaubar, würde sich die Kultusministerien entschließen, ihre alten Aufgaben unter eine freien Lizenz zu stellen, so daß jeder (natürlich unter Namensnennung, schließlich sollte jeder wissen, woher die ursprüngliche Idee zu dieser Aufgabe kam) Lehrer, Student oder sonstige Interessierte aus diesen Aufgaben neuere gewinnen kann, sei es zum Zwecke des Unterrichts oder auch für andere Zwecke.

Natürlich würden auch weiterhin hauptsächlich Verlage nutzen, um daraus neue Aufgaben zu konstruieren.. Aber eben nicht ausschließlich diese. Auch Lehrer oder andere  Webseitenbetreiber würden dies als Basis benutzen. Heutzutage wird das erschwert durch unklare Lizenzbestimmungen, dem Unwissen vieler Interessierter, und letztendlich auch durch die Unkosten (das Land Hessen räumt für “nur” 100€ Unkostenbeitrag jedem  Veröffentlichungsrechte ein).

Die soziale Komponente

Offiziell bekommt jede Schule mehrere CDs mit den Aufgabenstellungen der letzten Jahre zugeschickt (so die Landesregierung in ihrer Anwort auf eine große  Anfrage ) Selbst wenn das stimmt, ist mehr als fraglich, ob das auch bei den Schülern ankommt,denn

  • Die Zahl der CDs ist begrenzt
  • Die Schulleitung muss die Vervielfältigung irgendwie selbst organisieren. Das kostet arbeit und wird suboptimal organisierten Schulen nicht so gut gelingen. Ich denke nicht, daß jeder Schüler die Aufgaben der vergangenen Jahre von der Schule erhält.

Viel mehr zu dem Thema hat auch der Bildungswirt geschrieben.

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Abmahnwelle bei Vereinen wegen Bilder aus einer Landkarte

Meine Heimatzeitung berichtet über eine Abmahnwelle bei Wetterauer Vereinen. OK, von einer Abmahnwelle kann man bei einem Verein (ein Kegelverein) ja nicht gerade sprechen, trotzdem ist es hilfreich, daß auch die Wetterauer Zeitung über die Urheberrechtsgefahren aufklärt, die einem Homepagebetreiber begegnen.

Was ist dem Kegelverein passiert? Deren (unbedarften) Webmaster hat eine Anfahrtsbeschreibung gebraucht. Dazu hat er im Internet gesucht, und hat einen Stadtplan gefunden, diesen kopiert und als Bild in seine Homepage integriert. Da auch für einen Verein das deutsche Copyright gilt, hat der Verein Post von einem Abmahnanwalt bekommen, und soll für die wiederrechtliche Nutzung zahlen. (Quelle: Wetterauer Zeitung)

So weit so schlecht. Leider gibt die Wetterauer Zeitung keine ALternativen zum “Bilderklau” an. OK, der Verein hätte natürlich das Bild legal lizensieren können (kostenpflichtig). Es gibt dabei aber durchaus kostenlose alternativen für eine Wegbeschreibung für den Webmaster

  • Google Maps
  • Open Streetmap

Google stellt jedem Webmaster eine Schnittstelle zu Google Maps zur Verfügung, d.h. durch richtiges Einbetten der Karte kann man Google Maps sehr gut als kostenloses Kartenmaterial verwenden (als Beispiel sei hier die Anfahrtsbeschreibung zu meinen Schulungsräumen angegeben)

Zum anderen ließe sich aus Openstreetmap auch eine Karte legal extrahieren. Leider hat die WZ versäumt, ihre Leserschaft auf diese kostenfreien Alternativen zum Bilderklau hinzuweisen.

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