Einige Bundesländer helfen ihren angehenden Abiturienten, indem Sie die Prüfungsaufgaben der vergangenen Jahre im Netz veröffentlichen. Das Land Hessen gehört leider nicht dazu (siehe dazu die Artikelserie beim Bildungswirt). Das hessische Bildungsministerium behauptet, sie könne die Aufgaben nicht veröffentlichen, da Sie dazu nicht alle nötigen Rechte habe. Dass diese rechtliche Auffassung nicht von allen Bundesländern geteilt wird, zeigt folgende Tabelle

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